WEG-Verwaltung

Die Verwaltung von Wohneigentumsanlagen stellt hohe Anforderungen an eine Hausverwaltung und ist keine Aufgabe für Laien.

 

Eine schlechte  Verwaltung kostet die Eigentümer  langfristig viel Geld und Nerven. Diese schmerzliche Erfahrung machen viele Eigentümer leider erst nach einigen Jahren, wenn ein Wohnobjekt schon in Schieflage  geraten ist.

 

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

 

Das moderne Gebäudemanagement der Informa GmbH ist

für qualitätsbewusste und renditeorientierte Eigentümer die richtige Wahl!

 

Ein straffes Kostenmanagement hält Hausgeld und Betriebkosten im Zaum. Bei der Durchführung außerbetrieblicher Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite. Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reparaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen, runden unser Instandhaltungsmanagement ab.

 

Transparenz und der direkte Kontakt zu  der Geschäftsführung  machen es aus!

 

Geschäftsführerin Frau Klein Proremba und  unser Prokurist Herr Klein kümmern sich persönlich um die Belange unserer Kunden und arbeiten eng mit den Verwaltungsbeiräten und Eigentümern zusammen. Diese Vorgehensweise schaft Vertrauen, denn...

 

...wir verwalten Ihr Vermögen!

 

Effizienz, Fachkompetenz, Fingerspitzengefühl und Erfahrung.

Dies sind die Markenzeichen unseres professionellen Gebäudemanagements

 

Qualität von Anfang an!

 

Ein persönliches und individuelles Angebot ist ein Zeichen für unser hohes Maß an Kundenorientierung .

 

4 Schritte zu Ihrer individuellen Hausverwaltung:

 

Informatives Erstgespräch

Objektbegehung

Anfertigung des individuellen Angebotes

  Persönliches Beratungsgespräch

 

Gebäudemanagement nach Maß !

 

 Einen Auszug unseres Leistungskataloges

finden Sie weiter unten auf dieser Seite !

 

Beachten Sie auch unsere Sonderdienstleistungen !

Auszug aus unserem Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

  • Grundleistungen einer ordentlichen Verwaltung bzw. die gesetzlichen Aufgaben des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 WEG
  • Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten.
  • Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen.
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
  • Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen.
  • Umfassende kaufmännische, juristische und technische Betreuung.
  • Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer.
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge.
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum.
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung.
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen.
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen.
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen.
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen.
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer.
  • Berichtswesen.
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes.
  • Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen.
  • Begutachtungen / technische Bestandsaufnahmen,
    Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen/Sanierungskonzepten
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung).
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten.
  • Belegprüfungen.
  • Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung.
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung.
  • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen.
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften.
  • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege.
  • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung.
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen.
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-/Überschuss-Rechnung für Eigentümer.
  • Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen.
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen.
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen.
  • Führung der Beschluss-Sammlungen.
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.
    Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft.
  • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage.
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern.
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen.
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen.
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer.
  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben,
    u.v.m.
HIER GEHT ES ZU IHREM INDIVIDUELLEN ANGEBOT !

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