Sondereigentumsverwaltung

 

Das Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Das Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen.

 

Was zum Sondereigentum zählt, ist gesetzlich nicht festgelegt. Es wird durch die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan für die jeweilige Wohnungseigentumsanlage eindeutig definiert.

 

 

Wir verwalten Ihre Eigentumswohnung und nehmen auf  Wunsch alle Rechte und Pflichten für Sie als Eigentümer und Vermieter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft  wahr.

 

 

Auszug aus dem Leistungskatalog  der Sondereigentumsverwaltung:

  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen.
  • Bearbeitung von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung.
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen.
  • Aufsetzen des Mietvertrages.
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs.
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen.
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis.
  • Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters.
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen.
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung.
  • Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen.
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge.
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
  • Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen.
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen.
  • Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen.
  • Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten.
  • Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen.
  • Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter.
  • Abwicklung von Versicherungsschäden.

u.v.m

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